Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Abs. 2 und 4 LkSG der Der Beck GmbH

1. Ziele und Anwendungsbereich
Die Der Beck GmbH ermöglicht mit ihrem Beschwerdeverfahren allen potenziell betroffenen Personen, Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen zu melden, die im eigenen Geschäftsbereich oder entlang der Lieferkette auftreten. Das Verfahren dient als Frühwarnsystem und Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

2. Anwendungsbereich der Beschwerden
Das Verfahren steht für Hinweise gemäß § 2 Abs. 2 und 3 LkSG zur Verfügung, insbesondere bei Verstößen gegen folgende Pflichten:
  • Menschenrechtlich: z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Missachtung von Arbeitsschutz, Vorenthaltung von Lohn.
  • Umweltbezogen: z. B. unsachgemäße Handhabung von Quecksilber, Verbotene Chemikalien, unsachgemäße Abfallentsorgung.

3. Zuständigkeiten
Die interne Beschwerdestelle wird durch die ausgelagerte, unabhängige Stelle

LIEB.Consultants GmbH
Äußere Brucker Straße 51
91052 Erlangen
Tel.: 09131 / 88 53 23
E-Mail: der-beck@lieb-consultants.com

betreut. Diese ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und dient als Ansprechpartnerin für Hinweisgeber.

4. Meldewege und Erreichbarkeit
Beschwerden können auf folgenden Wegen abgegeben werden:
  • Per Post, E-Mail oder Telefon an die LIEB.Consultants GmbH.
  • Über das Hinweisgebersystem auf der Website:
    www.der-beck.de/cms/Beschwerdeverfahren

5. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
  • Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen.
  • Erste Prüfung durch die Beschwerdestelle.
  • Klärung unvollständiger Hinweise im Dialog mit dem Hinweisgeber.
  • Untersuchung und ggf. Weiterleitung an zuständige Stellen.
  • Bewertung und Ableitung von Abhilfemaßnahmen.
  • Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung.
  • Abschlussmitteilung an den Hinweisgeber.

6. Wahrung der Anonymität
Hinweisgeber können anonym bleiben. Meldungen werden vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität hat höchste Priorität.

7. Schutz vor Benachteiligung
Die Abgabe eines Hinweises führt zu keinen beruflichen Nachteilen. Benachteiligungen werden nicht geduldet; Verstöße hiergegen können arbeitsrechtlich sanktioniert werden.

8. Öffentliche Zugänglichkeit und Bekanntmachung
Die Verfahrensordnung ist dauerhaft unter
www.der-beck.de/cms/Beschwerdeverfahren
öffentlich einsehbar.

Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung über:
  • Aushänge in internen Bereichen (z. B. Pausenräume)
  • Intranet der Der Beck GmbH
  • Schulung der Führungskräfte und betroffenen Beschäftigten